Zubehörformular: Dokumentation der Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten beim Verkauf von neuen Fahrzeugen / Anhänger oder neuen Teilen/Zubehör an VERBAUCHER/INNEN Stand 01/2022
Gewerbliche Verkäufer müssen bei der vorvertraglichen Information des Verbrauchers über bestimmte Umstände keine echten formalen Anforderungen beachten. Ausreichend ist, dass der VERBRAUCHER entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert wird.
Beim gewerblichen Verkauf an Verbraucher/innen empfiehlt sich ab 01.01.2022 eine schriftliche Vereinbarung bei Abweichung/en zu den objektiven Anforderungen an die Vertragsgemäßheit der Ware/Kaufsache in -vom Kaufvertrag gesonderter Form- zu vereinbaren.
Die vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber Verbraucher/innen sind "vor" Abschluss des Kaufvertrages oder vor dem Vertragsschluss einer verbindlichen Bestellung für ein neues Fahrzeug/Anhänger oder neue Teile/Zubehör vorzunehmen, und praktischerweise mit unserem Formularsatz zu dokumentieren.
Ausdrückliche Informationspflicht besteht beim Verkauf von neuen Waren gegenüber Verbraucher/innen, wenn:
a) ein bestimmtes Merkmal der Ware/Kaufsache von den objektiven Anforderungen abweicht (=negative Beschaffenheitsvereinbarungen)
b) die gesetzliche Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente der Kaufsache oder digitale Produkte ausgeschlossen wird.
c) Ausschluß der Beweislastumkehr beim Verkauf "digitaler Produkte" im Sinne der §§ 327 ff BGB wegen fehlender Kompatibilität der digitalen Umgebung des Verbrauchers vereinbart wird.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich in jedem Fall, die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten, auf die sich der/die Verkäufer/in später berufen möchte, zusätzlich schriftlich zu dokumentieren.
VE = Block mit 25 Formularsätzen Formularsatz: 2-fach selbstdurchschreibendend Blatt 1: Verköufer/in Blatt 2: Verbraucher/in
Format: DIN A4
unverbindliche Empfehlung des(Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. / ZDK ) Stand 01/2022