Zubehörformular: Zusatzvereinbarung zu Kaufverträgen für Gebrauichtwagenverkauf an VERBAUCHER/INNEN
Dokumentation der Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen/Anhängern oder gebrauchten Teilen/Zubehör an VERBRAUCHER/INNEN: (Stand 01/2022)
Die vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber Verbraucher/innen sind ab dem 01.01.2022 "vor" Abschluss eines Kaufvertrages oder vor dem Vertragsschluss einer verbindlichen Bestellung für ein gebrauchtes Fahrzeug/Anhänger oder gebrauchte Teile/Zubehör vorzunehmen und zu dokumentieren.
Ausdrückliche Informationspflicht besteht beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen/Anhängern oder gebrauchten Teilen/Zubehör an VERBRAUCHER/INNEN, bei:
a) Abweichung der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen: wenn ein bestimmtes Merkmal der Ware/Kaufsache von den objektiven Anforderungen abweicht (=negative Beschaffenheitsvereinbarungen)
b) Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder gebrauchten Ersatzteilen/Zubehör für Sach- und/oder Rechtsmängel auf 1 Jahr
c) Ausschluß der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von Sachen mit "digitalen Elementen" oder "digitalen Produkten".
d) Ausschluß der Beweislastumkehr beim Verkauf "digitaler Produkte" im Sinne der §§ 327 ff BGB wegen fehlender Kompatibilität der digitalen Umgebung des Verbrauchers.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich in jedem Fall, die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten, auf die sich der/die Verkäufer/in später berufen möchte, zusätzlich zum Kaufvertrag oder zur verbindlichen Bestellung schriftlich zu dokumentieren.
VE = Block mit 25 Formularsätzen, incl. Durchschreibschutz-Kartoneinlage zum Einklappen Formularsatz: 2-fach selbstdurchschreibendend Blatt 1: Verkäufer/in Blatt 2: Verbraucher/in
Format: DIN A4
(unverbindliche Empfehlung des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. Stand 01/2022)